Karriere

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Wichtig: Arbeitserlaubnis in der EU erforderlich

Derzeit können wir nur Bewerbungen berücksichtigen, wenn du bereits in der EU arbeitsberechtigt bist – als EU-/EWR-/Schweizer Bürger oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis für Deutschland oder ein anderes EU-Land. Bewerbungen, die zunächst ein Visumverfahren erfordern, können wir im Moment leider nicht bearbeiten.

Die folgenden Fragen gelten nur für die Stelle als Medizinische(r) Fachangestellte(r) (MFA).

Sprachkenntnisse

Die folgenden Fragen gelten nur für Bewerber ohne EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigkeit.

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